Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG
Mit fundierten Analysen und lösungsorientierten Maßnahmen Gesetzesauftrag erfüllen und Arbeitsgestaltung optimieren.
Seit 2013 ist das novellierte ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) in Kraft. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung um die Erhebung und Bearbeitung psychischer Belastungen erweitert werden muss. Hier finden Sie das Merkblatt des Arbeitsinspektorates Die Evaluierung psychischer Belastungen ist eine Chance für jedes Unternehmen. Denn durch die Erhmittlung der Arbeits- und Organisationsbedingungen, können gezielte Maßnahmen für eine gesundheitsförderliche und effiziente Arbeitsgestaltung abgeleitet werden.
Vorteile und Nutzen der Evaluierung
Eine professionell durchgeführte Evaluierung führt langfristig zu einer Verbesserung der Gesundheit der MitarbeiterInnen. Gesunde MitarbeiterInnen stellen einen wesentlichen Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Positive Nebeneffekte der Evaluierung sind außerdem:
- Verbesserung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
- Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Motivation
- Verbesserung des Arbeitsklimas
- Senkung der Krankenstandskosten
- Senkung der Fluktuationsrate
- Optimierung der Effizienz und Erhöhung der Produktivität
Arbeitsplatzevaluierung – gesetzeskonform – Schritt für Schritt
1. Konzepterstellung
2. Analyse der Arbeits- und Organisationsbedingungen
3. Maßnahmenentwicklung
4. Dokumentation
5. Umsetzung der Maßnahmen
6. Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit
Präventionszeiten nutzen – spart Zeit und Kosten
Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen kann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeit durchgeführt werden. Das verringert die Kosten. Schritt für Schritt können die unterschiedlichen Unternehmensbereiche nacheinander evaluiert und Maßnahmenkataloge erstellt werden.