Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG

Mit fundierten Analysen und lösungsorientierten Maßnahmen Gesetzesauftrag erfüllen und Arbeitsgestaltung optimieren.

Seit 2013 ist das novellierte ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) in Kraft. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung um die Erhebung und Bearbeitung psychischer Belastungen erweitert werden muss. Hier finden Sie das Merkblatt des Arbeitsinspektorates  Die Evaluierung psychischer Belastungen ist eine Chance für jedes Unternehmen. Denn durch die Erhmittlung der Arbeits- und Organisationsbedingungen, können gezielte Maßnahmen für eine gesundheitsförderliche und effiziente Arbeitsgestaltung abgeleitet werden.

Vorteile und Nutzen der Evaluierung

Eine professionell durchgeführte Evaluierung führt langfristig zu einer Verbesserung der Gesundheit der MitarbeiterInnen. Gesunde MitarbeiterInnen stellen einen wesentlichen Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Positive Nebeneffekte der Evaluierung sind außerdem:

  • Verbesserung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Motivation
  • Verbesserung des Arbeitsklimas
  • Senkung der Krankenstandskosten
  • Senkung der Fluktuationsrate
  • Optimierung der Effizienz und Erhöhung der Produktivität

Arbeitsplatzevaluierung – gesetzeskonform – Schritt für Schritt

1. Konzepterstellung
Nach einem umfassenden gemeinsamen Gespräch wird die Vorgehensweise auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmt Je nach Zielsetzungen, Branche und Analysetiefe wird ein Konzept entwickelt.
2. Analyse der Arbeits- und Organisationsbedingungen
Die Erhebung der Arbeits- und Organisationsbedingungen erfolgt mittels standardisierten und qualitätsgeprüften arbeitspsychologischen Instrumenten. Je nach gemeinsam erarbeitetem Konzept werden Fragebögen (online – oder Papier- Bleistift – Version), Beobachtungsverfahren, Gruppen- oder Einzelinterviews eingesetzt. Die Ergebnisse der Erhebung werden ausgewertet und interpretiert.
3. Maßnahmenentwicklung
Aus den Analyse – Ergebnissen werden unter Beteiligung der Mitarbeitenden wirksame belastungsreduzierende Maßnahmen entwickelt. Gemeinsam mit den betrieblichen Entscheidungsträgern wird ein Maßnahmenkatalog mit Details zur Umsetzung erstellt.
4. Dokumentation
Alle Ergebnisse werden im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festgehalten
5. Umsetzung der Maßnahmen
Abhängig von der jeweiligen Maßnahme kann die Umsetzung unmittelbar erfolgen oder einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
6. Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit
Der Erfolg und die Wirksamkeit der Maßnahmen werden überprüft, gegebenenfalls werden Maßnahmen angepasst. Vorgeschrieben ist eine regelmäßige Evaluierung, vor allem nach unternehmensinternen Veränderungen und nach Zwischenfällen. So ergibt sich ein effizienter Kreislauf mit effektiven Ergebnissen.

Präventionszeiten nutzen – spart Zeit und Kosten

Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen kann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeit durchgeführt werden. Das verringert die Kosten. Schritt für Schritt können die unterschiedlichen Unternehmensbereiche nacheinander evaluiert und Maßnahmenkataloge erstellt werden.

→ Präventionszeitberechnung für Ihr Unternehmen

 

wegerconsult
Mag. Gabriele Weger

Arbeits- und Organisationspsychologie
Klinische und Gesundheitspsychologie
Bloch Bauer Promenade 30/103
1100 Wien,
tel: 06991 943 67 84
email: weger@wegerconsult.at